Mittwoch, 18.10.2023
Arbeit auf Abruf: Ohne vertragliche Regelung gelten 20 Stunden als vereinbart
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Eine abweichende Auslegung kommt laut BAG nur in Ausnahmefällen in Betracht. Mehr lesen
Dienstag, 6.6.2023
Bahnfahrten eines Fahrzeug-Überführers sind Arbeitszeit

Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, sind Arbeitszeit im Sinn des Arbeitszeitgesetzes, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Verweis auf die Arbeitszeit-Richtlinie. Nach der europarechtlichen Begriffsbestimmung sei entscheidend, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt, was das Gericht hier bejaht hat.

Mehr lesen