Mittwoch, 3.5.2023
Mitarbeiter der Stadt nicht dauerhaft und bezahlt freigestellt

Die Klages eines städtischen Mitarbeiters in der Grünpflege auf Feststellung, dass er seitens der Stadt unwiderruflich und unter Fortzahlung seiner Vergütung freigestellt worden sei, bleibt auch in der zweiten Instanz erfolglos. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Berufung des Mannes nach Widerruf des zuvor geschlossenen Vergleichs zurückgewiesen. Die behauptete Erklärung habe er nicht beweisen können, urteilte das Gericht am Dienstag.

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