Mittwoch, 12.10.2022
Muss gekündigter Manager zum Arbeitsamt?
Gut für einen Arbeitnehmer, wenn die Arbeitsgerichte seiner Kündigungsschutzklage stattgegeben haben: Er behält den Job, und der Arbeitgeber muss ihm Gehalt nachzahlen. Allerdings: Der zu Unrecht Geschasste muss sich anrechnen lassen, was er in der Zwischenzeit an Unterstützung aus Sozialkassen erhalten oder anderweitig verdient hat – oder zumindest hätte verdienen können. Ein solcher Mitarbeiter in Leitungsfunktion konnte heute das Bundesarbeitsgericht nicht davon überzeugen, dass Führungskräfte wie er sich generell nicht beim Arbeitsamt melden müssen. Mehr lesen