Trotz der vielen Einschränkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus und den Teil-Lockdown sieht das Bundesverfassungsgericht die zügige Bearbeitung von Eilanträgen sichergestellt. Man sei weiterhin vollständig arbeitsfähig, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am 04.11.2020 mit.
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