BVerfG sieht Bearbeitung von Eilanträgen gesichert

Trotz der vielen Einschränkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus und den Teil-Lockdown sieht das Bundesverfassungsgericht die zügige Bearbeitung von Eilanträgen sichergestellt. Man sei weiterhin vollständig arbeitsfähig, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am 04.11.2020 mit.

Klagewelle bleibt noch aus

Noch hat die Klagewelle wegen der seit dem 02.11.2020 verschärften Corona-Beschränkungen das Gericht nicht erreicht, heißt es in einer Mitteilung. Aktuell gebe es einen Eilantrag gegen die bayerischen Bestimmungen, sagte ein Gerichtssprecher. Der oder die Kläger hätten sich allerdings direkt an das Bundesverfassungsgericht gewandt und nicht vorher an die Verwaltungsgerichte. Solche Eilanträge sind in den meisten Fällen unzulässig, weil der Rechtsweg nicht eingehalten wurde.

Sicherheitsvorkehrungen des BVerfG

Das Gericht arbeitet laut Mitteilung ab sofort wieder in zwei Schichten für den Fall, dass Mitarbeiter erkranken oder in Quarantäne müssen, wie es hieß. Auch könnten die Richter vom heimischen Computer aus arbeiten. Auslandsreisen und der Empfang ausländischer Delegationen entfielen und Besuchergruppen dürfen schon seit März 2020 nicht mehr ins Haus.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2020 (dpa).