Vielleicht besser mal bei der Anwältin nachfragen: Der 5. Strafsenat des BGH hat der "eidesstattlichen Versicherung" eines Angeklagten, seine Verteidigerin habe die Revisionsbegründung vergessen, keinen besonderen Beweiswert zugebilligt. Deren Darstellung sah dann auch etwas anders aus.
Mehr lesenSchenkt ein Rechtsmittelgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es die Partei grundsätzlich darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, weitere Beweise anzutreten. Ein solcher Hinweis ist laut Bundesgerichtshof nur dann entbehrlich, wenn die anwaltliche Versicherung zugleich ein Angebot der Vernehmung des Anwalts als Zeugen enthält. Dann sei dieser Beweis zu erheben.
Mehr lesenErmächtigt ein Mandant seinen Verteidiger mündlich zur Rücknahme eines Rechtsmittels, genügt dies. Der Bundesgerichtshof betont, dass für die "ausdrückliche Ermächtigung" nach § 302 Abs. 2 StPO keine bestimmte Form notwendig ist. Zum Nachweis der Erklärung genüge die anwaltliche Versicherung.
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