Donnerstag, 3.3.2022
Kein Anspruch auf Ausstellung gesonderten Genesenennachweises durch Behörde

Wer über ein positives PCR-Testergebnis auf das Coronavirus verfügt, hat gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen gegen den Rhein-Kreis Neuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Als Genesenennachweis sei vielmehr das positive Testergebnis als solches anzusehen.

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