Donnerstag, 3.3.2022
Kein Anspruch auf Ausstellung gesonderten Genesenennachweises durch Behörde

Wer über ein positives PCR-Testergebnis auf das Coronavirus verfügt, hat gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen gegen den Rhein-Kreis Neuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Als Genesenennachweis sei vielmehr das positive Testergebnis als solches anzusehen.

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Dienstag, 15.2.2022
Eilantrag gegen verkürzte Geltung des Genesenennachweises erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer seines Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die der Verkürzung zugrundeliegende Norm schon aufgrund der Regelungstechnik voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam ist.

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Freitag, 4.2.2022
Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von sechs auf drei Monate für verfassungswidrig. Die zugrundeliegende Regelung sei unwirksam. Mit einem am Freitag ergangenen Beschluss hat es in dem Eilverfahren den Landkreis Osnabrück verpflichtet, dem Antragsteller einen Genesenennachweis für ein halbes Jahr auszustellen. Das VG verwies in seiner Begründung auf die hohe Grundrechtsrelevanz.

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