Donnerstag, 6.10.2022
Ausgleichsanspruch für verspätete Anschlussflüge unterschiedlicher Airlines

Der Ausgleichsanspruch von Fluggästen wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Bei der Beurteilung, ob es sich um "direkte Anschlussflüge" handelt, komme es nicht auf eine Rechtsbeziehung zwischen den beteiligten Fluggesellschaften an, sondern nur darauf, ob eine einheitliche Buchung vorliege, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Mehr lesen