Donnerstag, 28.10.2021
Landwirt darf zu Ausbaubeitrag von knapp 190.000 Euro herangezogen werden
Die Heranziehung eines Landwirts zu Ausbaubeiträgen in Höhe von knapp 190.000 Euro für eine Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden. Der angewandte Verteilungsmaßstab gebiete keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern nur eine Typengerechtigkeit. Der Landwirt hatte die Gefährdung seiner Existenz eingewandt. 
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