Mittwoch, 13.4.2022
Knapp drei Jahre Haft für Mitgliedschaft in syrischer Terrormiliz

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Oberlandesgericht Hamburg gestern einen 27-jährigen Syrer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Anklagevorwurf, dass er im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham gewesen sei, habe sich zweifelsohne bestätigt, so die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors. Die Beweislast sei erdrückend.

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