Montag, 12.9.2022
Strafbarkeit des AGG-Hoppings

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit dem sogenannten AGG-Hopping, also mit Scheinbewerbungen auf Stellenangebote, die allein darauf abzielen, Entschädigungen wegen Diskriminierung nach dem AGG zu beanspruchen. Dem 1. Strafsenat reichte die Begründung der Täuschungshandlung nicht aus: Wer eine solche Entschädigung geltend mache, ohne ausdrücklich auf die Motivation der Bewerbung einzugehen, täusche nicht – auch nicht konkludent – über die Ernsthaftigkeit der Bewerbung.

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