Die Haftung eines Arbeitgebers nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist verschuldensunabhängig. Das Bundesarbeitsgericht stellte weiter klar, dass ein Gericht bei Bejahen einer Diskriminierung nicht von einer Entschädigung absehen darf. Das widerspreche ganz eindeutig der Funktion des § 15 Abs. 2 AGG, der nicht nur eine Genugtuung der geschädigten Person vorsehe, sondern auch Arbeitgeber dazu anhalten wolle, in Zukunft jegliche Benachteiligung zu vermeiden.
Mehr lesenDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum 15. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die bislang erreichten Fortschritte gewürdigt, zugleich aber weitere Reformen für einen besseren Diskriminierungsschutz angemahnt. “Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht“, sagte der kommissarische Leiter Bernhard Franke am 17.08.2021 in Berlin.
Mehr lesenEin schwerbehinderter Mensch muss eine bestehende Behinderung dem potenziellen Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Erwähnt er die Information dennoch nicht in der Bewerbung und wird nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wurde er dadurch laut Bundesarbeitsgericht nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt.
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