Wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende muss die AfD an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen leisten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Da der Spender nicht festgestellt werden konnte, habe die Spende im Widerspruch zum Parteiengesetz gestanden, wonach es einer politischen Partei verboten ist, anonyme Spenden anzunehmen.
Mehr lesen