Freitag, 3.3.2023
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten

Wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende muss die AfD an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen leisten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Da der Spender nicht festgestellt werden konnte, habe die Spende im Widerspruch zum Parteiengesetz gestanden, wonach es einer politischen Partei verboten ist, anonyme Spenden anzunehmen.

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