Mittwoch, 27.7.2022
Eilantrag der AfD gegen Corona-Untersuchungsausschuss erfolgreich

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat einem Eilantrag von drei AfD-Mitgliedern des Corona-Untersuchungsausschusses (UA 7/1) sowie der AfD-Fraktion, der gegen die Beendigung der Beweisaufnahme gerichtet war, nach Vornahme einer Folgenabwägung stattgegeben. Es überwiege das Interesse der Antragsteller, da die besonderen Rechte der qualifizierten Minderheit im Untersuchungsausschuss ansonsten leerlaufen könnten, so das Gericht.

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