Freitag, 8.7.2022
Eilantrag gegen Affenpocken-Quarantäne gescheitert

Ein an Affenpocken erkrankter Mann ist vor dem Verwaltungsgericht München mit seinem Eilantrag gegen eine Absonderungsanordnung des Gesundheitsamtes gescheitert. Laut VG ist die Anordnung, die dem Mann untersagt, seine Wohnung während der Dauer von 21 Tagen zu verlassen, voraussichtlich rechtsmäßig, insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes verhältnismäßig.

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