Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Der Eilantrag gegen die entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes Düsseldorf blieb vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolglos. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändere daran nichts, da der Impfstoff in der EU noch nicht zugelassen sei und zu seiner Wirksamkeit keine öffentlichen Daten vorlägen.
Mehr lesenEin an Affenpocken erkrankter Mann ist vor dem Verwaltungsgericht München mit seinem Eilantrag gegen eine Absonderungsanordnung des Gesundheitsamtes gescheitert. Laut VG ist die Anordnung, die dem Mann untersagt, seine Wohnung während der Dauer von 21 Tagen zu verlassen, voraussichtlich rechtsmäßig, insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes verhältnismäßig.
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