Mittwoch, 8.12.2021
AfD-Abgeordnete scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen 2G-Regeln

Zurzeit dürfen nach der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Übernachtungen in Hotels nur unter der 2G-Bedingung angeboten werden. Elf ungeimpfte und außerhalb Berlins lebende Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion haben wegen dieser Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen sich in ihren Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil sie dadurch an der Teilnahme bei der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag am 08.12.2021 gehindert würden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde am Montag mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.

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