Donnerstag, 31.3.2022
BVerfG soll über Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer entscheiden

Das Finanzgericht Niedersachsen hält die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte für verfassungswidrig. Sie sei nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit vereinbar. Bezieher privater Kapitaleinkünfte hätten Vorteile, ohne dass dies (noch) gerechtfertigt wäre. Das Bundesverfassungsgericht möge die zugrunde liegenden Vorschriften (§ 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG) auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen.

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