Donnerstag, 21.7.2022
Ehemann muss nach Scheidung vereinbarte "Abendgabe" zahlen

Ein Ehemann, der bei seiner Eheschließung in Libyen für den Fall einer Scheidung die Verpflichtung zur Zahlung einer sogenannten Abendgabe eingegangen ist, bleibt hieran nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" gebunden. Ein Umzug nach Deutschland ändere hieran nichts, auch wenn die Ex-Frau in Deutschland Sozialleistungen bezieht, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Auch den Einwand fehlenden eigenen Erwerbseinkommens des Ehemannes ließ das Gericht nicht gelten.

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