Donnerstag, 16.9.2021
Bayerische 3G-Regelung in Eilverfahren bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.09.2021 die sogenannte 3G-Regelung in Bayern in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Die Regelung stelle einen gebotenen Ausgleich für "Lockerungen" dar und sei angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens verhältnismäßig, entschied das Gericht in München.

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