Mittwoch, 3.11.2021
"Fuck you" berechtigt Vermieter nicht zur Kündigung

Äußert ein Mieter gegenüber dem Hausverwalter "fuck you", berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden, worauf die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinwies. Laut AG handelt es sich lediglich um eine Unmutsäußerung, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar mache.

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