Freitag, 8.7.2022
Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit auch ohne Integrationsamt

Die Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Weder das nationale Recht noch das EU-Recht enthielten eine entsprechende Verpflichtung. Das für Arbeitnehmer vorgesehene Zustimmungserfordernis gelte mangels gleichwertiger Schutzbedürftigkeit im Beamtenverhältnis nicht.

Mehr lesen