Dienstag, 3.8.2021
Körperverletzung mit Todesfolge – Zurechenbarkeit eines Exzesses

Verabreden sich Personen dazu, jemanden mit einem Knüppel zu verprügeln, werden sie im Grundsatz nicht für den Tod des Opfers durch Messerstiche bestraft. Der Bundesgerichtshof lehnt die Zurechnung für die schwere Folge ab, wenn die Täter nicht wussten, dass ein Dritter ein Messer bei sich führte. Die tödlichen Stiche seien nicht vom Tatplan umfasst gewesen, sondern stellten sich als "Exzess" des unbekannten Täters dar.

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Montag, 8.3.2021
Audi geht erfolgreich gegen Verurteilung in "Dieselverfahren" vor

Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil der Vorinstanz in einem "Dieselverfahren" auf und verwies die Sache zurück. Es sei rechtsfehlerhaft, die Haftung der Audi AG nach § 826 BGB mittels einer Zurechnung des Wissens von verfassungsgemäßen Vertretern der VW AG entsprechend § 166 BGB zu begründen. Die Haftung einer juristischen Person setze voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter den objektiven und subjektiven Tatbestand persönlich verwirklicht hat.

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