In Hamburg ist ein geplantes Volksbegehren zu einem Modellversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen gerichtlich gestoppt worden. Das Hamburgische Verfassungsgericht untersagte am Mittwoch nach einem Antrag des rot-grünen Senats, das Volksgesetzgebungsverfahren fortzusetzen. Die Angaben der Initiatoren zu dem Modellprojekt seien in Teilen widersprüchlich, unklar und lückenhaft, befand das Gericht.
Mehr lesenDas geplante Volksbegehren "Radentscheid Bayern" ist beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Laut VerfGH ist es nicht zulassungsfähig, weil der Gesetzentwurf straßenverkehrsrechtliche Regelungen enthalte und daher in Teilen kompetenzwidrig sei. Eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht, da der Entwurf ohne die kompetenzwidrigen Regelungen verbleibende Teile nicht vom "gemeinsamen Nenner" gedeckt sei.
Mehr lesenIm Streit um das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Beauftragten des Volksbegehrens nicht zur Entscheidung angenommen. Diese könnten sich nicht auf materielle Grundrechte berufen. Ferner sei seit der Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel klar, dass die erstrebte Regelung mit den Kompetenznormen des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Mehr lesenUnterschriftensammlungen für Volksbegehren müssen während der Corona-Pandemie nicht vereinfacht werden. Mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss hat das brandenburgische Verfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Im konkreten Fall ging es um das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten", für das die Unterschriftensammlung am 12.10.2021 begonnen hat.
Mehr lesenDas Volksbegehren zum sogenannten Mietenstopp in Bayern, der für sechs Jahre Mieterhöhungen in teuren Gegenden untersagen will, ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute entschieden. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege beim Bund, so die Richter. Die Entscheidung hat Signalwirkung für Verfahren zum Berliner Mietendeckel.
Mehr lesenDas Verfahren auf Zulassung des Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas ist vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos geblieben. Da der Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit der Landesverfassung nicht vereinbar sei, sei dieses unzulässig, so die Richter. Zum einen verstoße der Entwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Zum anderen sei er unklar, widersprüchlich und daher nicht als Abstimmungsgrundlage für die Bürger verwendbar.
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