Mittwoch, 3.7.2024
Kammern sollen virtuell und hybrid tagen dürfen
Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer und die Bundessteuerberaterkammer sollen Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Rechtsausschuss am Mittwoch verabschiedete. Mehr lesen
Dienstag, 21.3.2023
Rechtsberatende Berufe: Virtuelle oder hybride Versammlungen sollen bleiben

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere den regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotarkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Patentanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer die Möglichkeit einräumt, Versammlungen auch künftig in virtueller oder hybrider Form abzuhalten. Weiter sieht er kleinere Anpassungen im Berufsrecht vor.

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