Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit Beschluss vom 05.04.2022 den Eilantrag einer Krankenschwester aus dem Landkreis Göppingen gegen die Verkürzung ihres Genesenenstatus abgelehnt (Az.: 1 S 645/22). Es fehle der Frau bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis. Der VGH stellt in diesem Zusammenhang auch klar, dass das Genesenenzertifikat kein begünstigender Verwaltungsakt sei.
Mehr lesenEine ungeimpfte Antragstellerin ist mit ihrem Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage nicht durchgedrungen. Das Verwaltungsgericht Hannover verneinte einen Anordnungsanspruch. Eine evidente Verfassungswidrigkeit des § 22 a Abs. 2 IfSG, der seit dem 18.03.2022 die 90-tägige Dauer des Genesenenstatus regle, sei nicht ersichtlich. Auch eine besondere Dringlichkeit des Begehrens der Antragstellerin sei nicht erkennbar, sodass auch der Anordnungsgrund fehle.
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