Donnerstag, 29.6.2023
Kommission: Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich

Die vom Berliner Senat zur Klärung des Themas eingesetzte Expertenkommission hält die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin juristisch für möglich. Das Grundgesetz ermögliche es, die Vergesellschaftung in einem Gesetz zu regeln. Die Landesverfassung müsse hierfür nicht geändert werden. Uneinig sei man sich etwa bei der Entschädigungsfrage oder der Diskussion über die Verhältnismäßigkeit eines Vergesellschaftungsgesetzes.

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Montag, 27.9.2021
Berliner stimmen für Enteignung von Wohnungsunternehmen

Berlin hat sich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. 56,4% der Wählerschaft stimmte am Sonntag in einem Volksentscheid dafür, 39% dagegen, wie die Landeswahlleitung mitteilte. Das nötige Mindestquorum für die Zustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten sei erreicht worden. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.

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