Berliner stimmen für Enteignung von Wohnungsunternehmen
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© Christophe Gateau / dpa

Berlin hat sich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. 56,4% der Wählerschaft stimmte am Sonntag in einem Volksentscheid dafür, 39% dagegen, wie die Landeswahlleitung mitteilte. Das nötige Mindestquorum für die Zustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten sei erreicht worden. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.

Votum rechtlich nicht bindend

Allerdings ist das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend. Denn abgestimmt wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf, der durch einen erfolgreichen Volksentscheid direkt beschlossen wäre. Dennoch werden sich der neue Senat und das am Sonntag neu gewählte Abgeordnetenhaus mit dem Votum auseinandersetzen müssen. Die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hat bereits angekündigt, den erfolgreichen Volksentscheid zu respektieren. "Es muss jetzt auch die Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes erfolgen", sagte sie am Montag im RBB-Inforadio. "Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden." Der künftige Senat müsse sehr genau schauen, was verfassungsrechtlich möglich sei. Berlin dürfe sich kein weiteres negatives Urteil beim Bundesverfassungsgericht holen, warnte Giffey. Das höchste deutsche Gericht hatte zuletzt den Berliner Mietendeckel gekippt. Giffey hat nach dem Wahlsieg der SPD in Berlin gute Aussichten, den künftigen Senat als Regierende Bürgermeisterin anzuführen. Im Wahlkampf hatte sie sich gegen Enteignungen ausgesprochen.

240.000 Wohnungen in Berlin betroffen

Konkret geht es bei dem in Deutschland bisher einmaligen Vorhaben um Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin, soweit sie eine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen. Diese sollen vergesellschaftet, also gegen Entschädigung enteignet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Betroffen wären rund 240.000 Wohnungen, etwa 15% des Berliner Bestands an Mietwohnungen - ein milliardenschweres und rechtlich umstrittenes Unterfangen. Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" kündigte an, die kommenden Koalitionsverhandlungen intensiv zu begleiten: "Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien noch Abfangversuche. Wir kennen alle Tricks", erklärte Kalle Kunkel, ein Sprecher der Initiative. "Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist." In Berlin ist das Niveau vor allem der Angebotsmieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Selbst Normalverdiener haben es in etlichen Stadtteilen schwer, eine bezahlbare Bleibe zu finden.

Entschädigungen in Milliardenhöhe erforderlich

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" glaubt, mit Hilfe einer Vergesellschaftung von Wohnungen den Anstieg der Mieten stoppen und langfristig bezahlbare Mieten sichern zu können. Sie beruft sich dabei auf Art. 15 GG. Dort heißt es: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Berlin würde damit komplettes Neuland betreten. Allein die Entschädigungskosten würden sich laut Prognosen des Senats auf 29 bis 36 Milliarden Euro belaufen. Die Enteignungsinitiative rechnet mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Sie will die Immobilienunternehmen nicht mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen entschädigen, die dann über einen Zeitraum von 40 Jahren aus den Mieteinnahmen getilgt werden. Rechtliche Prüfungen einer Vergesellschaftung werden kompliziert, schon jetzt gibt es Gutachten pro und kontra. In jedem Fall dürfte ein solches Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2021 (dpa).