Dem Anwalt blieb nur die Beratungsgebühr: Soll ein Arbeitsvertrag geprüft werden, der Anwalt aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber auftreten, kann er trotz Vergütungsvereinbarung "nach RVG" laut dem LG München I keine Geschäftsgebühr verlangen, wenn er nicht an der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat.
Mehr lesen