Kommt es bei einer Verfolgungsjagd mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, so haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen an dem Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeug nicht völlig unangemessen gewesen ist und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben, entschied das Landgericht Frankenthal.
Mehr lesen