Montag, 23.1.2023
Bremen übernahm teilweise zu hohe Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger

Die Bewilligung der Kosten der Unterkunft in Bremen erfolgte im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 nicht auf einer Grundlage, die den höchstrichterlichen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügt. Dies habe in Bremen teilweise zur Übernahme von tendenziell zu hohen Kosten geführt, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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Freitag, 7.10.2022
Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger

Wohnungsknappheit und explodierende Energiekosten verschärfen das Problem für Sozialhilfeempfänger. Doch bei der Frage, wann von den Behörden zu erstattende Unterkunftskosten noch angemessen sind, konnte das Bundessozialgericht noch nicht sonderlich weiterhelfen: Gestern verwies es einen solchen Fall zurück an die Vorinstanz – allerdings mit ein paar deutlichen Hinweisen.

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Montag, 9.5.2022
Konzepte zur Bestimmung von Unterkunftskosten bestätigt

Zahlreiche Konzepte zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne von § 22 SGB II und § 35 SGB XII halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen die von Grundsicherungsträgern genutzten Angemessenheitswerte beruhend auf Konzepten der Firma Analyse & Konzepte sowie der Firma Empirica bestätigt.

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Mittwoch, 13.4.2022
Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete

Bei der Miete für einen Zeltplatz kann es sich nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2022 (Az.: L 19 AS 1201/21) um Kosten der Unterkunft handeln, die vom Jobcenter übernommen werden müssen. Maßgeblich sei, dass eine bauliche Anlage nach den Umständen des Einzelfalls die beiden Grundvoraussetzungen Witterungsschutz und "gewisse Privatsphäre" erfülle. Dies sah das LSG bei dem Zelt im konkreten Fall erfüllt.

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Donnerstag, 28.5.2020
Jobcenter muss während Corona-Notlage unangemessen hohe Miete weiter übernehmen

Hat das Jobcenter Hilfeempfängern vorübergehend eigentlich unangemessen hohe Unterkunftskosten bewilligt, muss es die Leistungen für die Zeit der Corona-Pandemie vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 in gleicher Höhe weiter gewähren. Betroffene könnten sich auf eine Sonderregelung aus Anlass der Corona-Krise berufen, die erst Ende März in Kraft getreten ist, entschied das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 20.05.2020.

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