Donnerstag, 6.7.2023
Staat darf Unterhaltsvorschüsse von nicht Leistungsfähigen gar nicht erst einklagen

Bezieht ein Unterhaltspflichtiger ausschließlich SGB II-Leistungen, dürfen Sozialleistungsträger nicht nur nicht gegen ihn vollstrecken, sondern Forderungen erst gar nicht gerichtlich geltend machen. Damit entscheidet der Bundesgerichtshof sich klar gegen die Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Leistungsempfänger. § 7a Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) diene auch dazu, diese zu schützen.

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Mittwoch, 1.3.2023
Kein Freibetrag für nicht gezahlten Unterhalt

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu der Frage geändert, ob ein Schuldner in der Zwangsvollstreckung den gesetzlich geschuldeten Unterhalt oder nur den tatsächlich erfüllten Unterhaltsbetrag als Pfändungsfreibetrag geltend machen kann. In Zukunft soll sich der Unterhaltsverpflichtete gegenüber einem Unterhaltsgläubiger nur noch auf die an den anderen gleich- oder vorrangigen Gläubiger gezahlten Summen berufen können. Erfülle er seine Pflichten nur teilweise oder gar nicht, komme ihm dieser Umstand nicht länger zugute. Der BGH will damit erreichen, dass der Unterhaltsgläubiger seine Ansprüche im größtmöglichen Umfang realisieren kann. 

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