Nimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, verstößt er gegen das Gebot der Unparteilichkeit. Der Jurist erweckt bei Testaten in Verwaltungsräumen einer Immobilienfirma laut Bundesgerichtshof den Anschein, er stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu dem Unternehmen. Dadurch verletze er seine Berufspflichten und setze sich disziplinarischen Maßnahmen der Notarkammer aus (Az.: NotSt(Brfg) 4/21).
Mehr lesenWenn ein Notar bei einer Vertragspartei den Eindruck erweckt, nur im Interesse des Gegners zu handeln, begeht er ein Dienstvergehen (§ 95 BNotO). Stellt er im Namen eines Grundstücksverkäufers einen Antrag auf Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt, obwohl er weiß, dass das nicht im Interesse der Erwerberin liegt, muss er sie laut Bundesgerichtshof über seinen Antrag informieren. Anderenfalls ist eine Disziplinarstrafe berechtigt.
Mehr lesen