Ein Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen greift auch bei einem Suizidversuch eines depressiven Versicherten. Laut OLG Karlsruhe war er infolge seiner Erkrankung nicht in der Lage, seine Handlungen rational zu steuern.
Mehr lesenEin selbstständiger Versicherungsmakler stürzte auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem Bekannten, den er als Mitarbeiter gewinnen wollte. Das LSG Baden-Württemberg verneinte einen gesetzlich versicherten Arbeitsunfall - das private Interesse an Tour habe im Vordergrund gestanden.
Mehr lesenOb für einen Unfall gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, richtet sich maßgeblich nach der unfallbringenden Tätigkeit. Laut LSG Baden-Württemberg ist es unzulässig, aus einer Gesamtschau aller ausgeübten vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten des Betroffenen einen Schwerpunkt zu bilden.
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