Donnerstag, 29.9.2022
SGB-II-Leistungen für neugeborenes Kind einer Mutter mit humanitärem Aufenthaltstitel

Greift für eine drittstaatsangehörige Mutter wegen eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen die Rückausnahme vom dreimonatigen SGB-II-Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II, gilt dies auch für ein neugeborenes Kind, sodass dieses ab Geburt Anspruch auf SGB-II-Leistungen hat. Dies hat Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Verweis auf die Gesetzessystematik und den Regelungszweck entschieden.

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