Werden im Strafverfahren Verständigungsgespräche geführt, die aber wegen Aussetzung des Verfahrens nicht zu einem Abschluss kommen, müssen deren Inhalte in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der bloße Hinweis auf frühere Gespräche genügt dem Bundesgerichtshof nicht. Der Sinn der Mitteilungspflicht könne nicht davon abhängen, ob sich die Besetzung des Gerichts geändert habe.
Mehr lesenDer Bundestag hat am Donnerstag eine Milliardenspritze für den öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Außerdem gab er grünes Licht für neue Zuständigkeiten beim Bau von Bundesgebäuden. Auch beschloss der Bundestag eine Änderung seiner Geschäftsordnung, um seine Entscheidungen für die Bürger transparenter zu machen und wählte drei neue Richter ans Bundesverfassungsgericht.
Mehr lesen