Bundestag beschließt Finanzspritze für ÖPNV und wählt neue Richter ans BVerfG

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Milliardenspritze für den öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Außerdem gab er grünes Licht für neue Zuständigkeiten beim Bau von Bundesgebäuden. Auch beschloss der Bundestag eine Änderung seiner Geschäftsordnung, um seine Entscheidungen für die Bürger transparenter zu machen und wählte drei neue Richter ans Bundesverfassungsgericht.

Dreie neue Richter ans BVerfG gewählt

Der Bundestag hat drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht bestimmt. Mit der Wahl vom Donnerstag rückt Martin Eifert als Nachfolger von Susanne Baer in den Ersten Senat. Im Zweiten Senat werden Monika Hermanns und Peter M. Huber durch Rhona Fetzer und Thomas Offenloch ersetzt. Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter in Karlsruhe werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit ist auf zwölf Jahre begrenzt. Deswegen müssen Baer, Hermanns und Huber das höchste deutsche Gericht verlassen.

Basis für 49-Euro-Ticket

Mit einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses an die Länder für den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen um eine Milliarde Euro rückt das geplante 49-Euro-Ticket näher. Darüber hinaus soll die Höhe der sogenannten Regionalisierungsmittel im Jahr automatisch um 3% statt wie bisher um 1,8% steigen. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing. "Der öffentliche Verkehr ist das zentrale Element einer modernen und nachhaltigen Mobilität." Die Anhebungen mit einem Gesamtvolumen von rund 17,3 Milliarden Euro bis 2031 hatten Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten Anfang November verabredet. Sie waren die Bedingung der Bundesländer für deren finanzielle Beteiligung am 49-Euro-Ticket. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz gilt als sicher. Die Abstimmung der 16 Bundesländer im Bundesrat ist für Freitag vorgesehen.

Ausschüsse können künftig öffentlich beraten

Außerdem hat der Bundestag eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP erfolgte. Danach können Ausschüsse, die bislang hinter verschlossenen Türen tagten, künftig auch öffentlich beraten. In den Ausschüssen findet der Großteil der Gesetzgebungsarbeit statt. Ausschussprotokolle sollen unverzüglich veröffentlicht werden, wenn sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Der Bundestag erhofft sich von der Neuerung mehr Verständnis für seine Entscheidungen.

Regierungsbefragung wird ausgedehnt

Eine lebhaftere Auseinandersetzung im Plenum erhoffen sich die Ampel-Fraktionen von Änderungen bei der Regierungsbefragung am Mittwoch jeder Sitzungswoche. Sie soll von 60 auf 90 Minuten verlängert werden, sodass mehr Abgeordnete mit Fragen zum Zuge kommen. Außerdem sollen dort künftig mindestens zwei Ministerinnen und Minister den Abgeordneten Rede und Antwort stehen, bislang tritt immer nur einer auf. Neuerungen wie Online-Sitzungen von Ausschüssen, die während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführt wurden, wurden jetzt dauerhaft in der Geschäftsordnung verankert.

SPD: Vertrauen der Bürger durch Transparenz

Der Bundestag berate in diesen schwierigen Wochen oft komplizierte Gesetzesvorhaben, sagte der Obmann der SPD im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Johannes Fechner, in der Debatte. "Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es aber wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Entscheidungsabläufe und unsere Entscheidungen nachvollziehen können." Für mehr Transparenz zu sorgen, schaffe bei ihnen Vertrauen. Der Obmann der Union in dem Ausschuss, Patrick Schnieder, wies darauf hin, dass man sich schon in der vergangenen Wahlperiode einig gewesen sei, die Geschäftsordnung einer "Generalrevision" zu unterziehen und auf die Höhe der Zeit zu bringen. Was die Ampel jetzt aber vorgelegt habe, sei "allenfalls ein Reförmchen". Öffentliche Debatten lehnte der CDU-Abgeordnete mit dem Hinweis ab, dass man auch ungeschützt beraten und sich unterhalten können müsse.

Bundesgebäude: Kürzere Laufzeit von Bauprojekten

Die Zuständigkeit für Bundesbauten werden nach einem weiteren Bundestagsbeschluss bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gebündelt. Außerdem soll die Behörde mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet werden. So wird ihr etwa bei der Durchführung von Baumaßnahmen mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung eingeräumt. Ziel ist es dem Gesetzentwurf zufolge, die durchschnittliche Laufzeit von Bauprojekten um etwa ein Drittel auf dann vier bis sechs Jahre zu verkürzen. 

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2022 (dpa).