Werden im Strafverfahren Verständigungsgespräche geführt, die aber wegen Aussetzung des Verfahrens nicht zu einem Abschluss kommen, müssen deren Inhalte in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der bloße Hinweis auf frühere Gespräche genügt dem Bundesgerichtshof nicht. Der Sinn der Mitteilungspflicht könne nicht davon abhängen, ob sich die Besetzung des Gerichts geändert habe.
Mehr lesenBelehrt ein Gericht Angeklagte erst nach einer getroffenen Verständigung über deren Reichweite und Folgen, so ist sie verfahrensfehlerhaft zustande gekommen. Die Einschätzung ändert sich laut Bundesgerichtshof nicht dadurch, dass die Taten erst nach dem Hinweis des Gerichts eingestanden wurden. Die Angeklagten seien möglicherweise davon ausgegangen, dass ihre Zustimmung sie binde.
Mehr lesenWer in der Hauptverhandlung einen sogenannten Deal schließt, ist daran nicht mehr gebunden, wenn das Verfahren ausgesetzt wird. Der Bundesgerichtshof nutzte die Gelegenheit, seine Rechtsprechung rund um den Deal auszubauen: Ein Geständnis, das im Rahmen einer Verständigung abgegeben wurde, ist nach der Aussetzung des Verfahrens nicht mehr verwertbar. Der Angeklagte sei zu Beginn der neuen Hauptverhandlung darüber zu informieren, dass sich das Gericht nicht mehr an die Absprache gebunden sehe.
Mehr lesenTreffen die Beteiligten in einem Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung eine Absprache über die Rechtsfolgen, muss der Richter die Angeklagten und die Öffentlichkeit anschließend über den wesentlichen Inhalt informieren. Dazu gehören auch die Standpunkte, die die Betreffenden in dem Gespräch eingenommen haben. Das hat der Bundesgerichtshof am 06.10.2020 entschieden.
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