Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung veröffentlicht. Er sieht Änderungen der §§ 89a und 89c StGB vor: Terroristische Straftaten werden definiert, der Straftatenkatalog ausgeweitet, der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung erweitert.
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