Mittwoch, 27.10.2021
Kein Asylverfahren für bereits in Bulgarien anerkannten erwerbsfähigen Flüchtling

Gesunden und arbeitsfähigen anerkannt Schutzberechtigten drohen in Bulgarien keine systemischen Mängel, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinn von Art. 4 der EU-Grundrechtecharta führen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden. Sie hätten daher keinen Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland.

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