Ein 62-Jähriger ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er nach Auffassung des Landgerichts Limburg psychisch kranke Frauen zum Suizid gedrängt oder dies versucht hat. Die Richter sprachen den Deutschen gestern wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Zudem sahen sie es als erwiesen an, dass er sich zu einem Mord bereiterklärt hatte. Das Gericht erkannte auf die besondere Schwere der Schuld und ordnete Sicherungsverwahrung gegen den Mann an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenWer in Selbsttötungsabsicht einen schweren Autounfall verursacht, ist nicht zwangsläufig wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Generalbundesanwaltschaft in einem Fall zurückgewiesen, in dem ein alkoholisierter Autofahrer sich umbringen wollte, indem er mit 120 km/h in eine Kreuzung raste.
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