Mittwoch, 31.8.2022
BGH zur Frage von Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen Corona

Der Bundesgerichtshof hatte in drei Fällen darüber zu entscheiden, ob Reiseveranstalter von Reisenden, die vor Beginn von für den Sommer 2020 geplanten Pauschalreisen wegen Corona zurückgetreten waren, eine Entschädigung (Stornogebühren) fordern können. Dies hängt nach den Entscheidungen von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Fall einer 84-jährigen Frau mit vorgeschädigter Lunge, die im Januar 2020 eine Donaukreuzfahrt gebucht hatte, bejahte der BGH einen kostenfreien Rücktritt. In den beiden anderen Fällen verwies der BGH die Sache an das Landgericht zurück beziehungsweise setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

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Dienstag, 5.7.2022
Darlegungslast eines Reiseveranstalters für angemessene Entschädigung

Ein Reiseunternehmen muss seinen Anspruch auf angemessene pauschale Entschädigung bei Rücktritt vor Reisebeginn auch dann hinreichend darlegen, wenn es die Leistungen von einem Kooperationspartner bezieht. Der bloße Verweis auf eine Zusammenarbeit und die dafür vorgesehenen pauschalen Stornogebühren ist laut Bundesgerichtshof unzureichend. Dies gehe zulasten des Veranstalters.

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Donnerstag, 6.5.2021
Reiserücktrittsversicherer kann überhöhte Stornokosten zurückfordern

Ersetzt eine Versicherung Ihrer Kundin überzogene Stornokosten wegen eines Rücktritts von einer Pauschalreise, kann sie diese vom Veranstalter aus übergegangenem Recht zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat die Summen- von den Schadensversicherern abgegrenzt und die Reiserücktrittsversicherung als Schadensversicherung eingestuft: Ihre Leistung richte sich nach dem individuellen Reisepreis und den geltend gemachten Stornokosten.

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