Die Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins, der seinen Mitgliedern eine wirtschaftlich betriebene Sportanlage zur Verfügung stellt, sind nicht umsatzsteuerfrei. Dies geht aus einem Urteil des FG Niedersachsen hervor. Die Mitgliedsbeiträge seien in einem solchen Fall als eine Art Teilnehmergebühr anzusehen.
Mehr lesenBayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fordert die Beibehaltung eines traditionellen Steuerprivilegs für Sportvereine, das nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs in Frage steht. Angesichts dieser Rechtsprechung bestehe dringender Klärungs- und vor allem Handlungsbedarf, sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München.
Mehr lesenSportvereine die sich nicht nur aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren, sondern Leistungen gegen gesonderte Vergütung erbringen, können sich nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union am 21.04.2022 entschieden.
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