Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat die vorinstanzliche Entscheidung gekippt und klargestellt, dass die gesetzlich geregelte Ungleichbehandlung gegenüber virtuellen Automatenspielen gerechtfertigt ist.
Mehr lesenBayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fordert die Beibehaltung eines traditionellen Steuerprivilegs für Sportvereine, das nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs in Frage steht. Angesichts dieser Rechtsprechung bestehe dringender Klärungs- und vor allem Handlungsbedarf, sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München.
Mehr lesenSportvereine die sich nicht nur aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren, sondern Leistungen gegen gesonderte Vergütung erbringen, können sich nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union am 21.04.2022 entschieden.
Mehr lesenDie Umsätze eines Tennislehrers sind steuerpflichtig. Eine Befreiung von der Steuerpflicht nach Art. 132 Abs. 1 i) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) kommt ebenso wenig in Betracht wie eine solche nach § 4 Nr. 21 a) Doppelbuchst. bb) UStG. Denn es liege weder Schul- noch Hochschulunterricht vor, da im Tennisunterricht Spezialkenntnisse vermittelt würden, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenUmsätze, die im Rahmen eines Online-Spiels im virtuellen Raum gegen rücktauschbares Spielgeld getätigt werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Köln mit einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Konkret ging es um die "Vermietung" virtuellen Landes in einem Online-Spiel. Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen, die auch bereits beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Mehr lesenTätigkeiten einer gemeinnützigen kirchlichen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn sie allen christlichen Kirchen zugutekommen und sich der Vorteil für den einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen allgemeinen Vorteilen für alle Kirchen ableitet. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden.
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