Dienstag, 28.7.2020
Shisha-Bars dürfen in Niedersachsen vorläufig wieder öffnen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung weiter angeordnete Schließung von Shisha-Bars am 27.07.2020 in einem Normenkontrolleilverfahren einstweilig außer Vollzug gesetzt. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium sei seiner Pflicht zur fortlaufenden Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme nicht nachgekommen.

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Mittwoch, 24.6.2020
Shisha-Bars in Niedersachsen bleiben vorerst weiter zu

In Niedersachsen bleiben Shisha-Bars vorerst noch bis zum 05.07.2020 zu. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Lüneburg entschieden und den Antrag einer Restaurantbetreiberin auf einstweilige Außervollzugsetzung der entsprechenden Corona-Regelung abgelehnt. Da im Eilverfahren nicht verlässlich geklärt werden könne, ob die Schließung der Bars eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme ist, musste das OVG eine Interessenabwägung vornehmen. Diese ging zulasten der Antragstellerin aus, deren wirtschaftliches Interesse hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten müsse.

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