Donnerstag, 10.9.2020
"Schwierige Tätigkeiten" in Serviceeinheiten bei Gericht
Das Bundesarbeitsgericht hat die Chancen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein höheres Gehalt erhöht. Im Fall zweier Justizfachangestellten aus Serviceeinheiten und Geschäftsstellen in Berlin befanden die Erfurter Richter: Eine Eingruppierung in die Gehaltsstufe für "schwierige Tätigkeiten" richtet sich allein nach dem Arbeitsergebnis und nicht nach den Wertungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L EntgeltO). Mehr lesen