Das Bundesarbeitsgericht hat die Chancen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein höheres Gehalt erhöht. Im Fall zweier Justizfachangestellten aus Serviceeinheiten und Geschäftsstellen in Berlin befanden die Erfurter Richter: Eine Eingruppierung in die Gehaltsstufe für "schwierige Tätigkeiten" richtet sich allein nach dem Arbeitsergebnis und nicht nach den Wertungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L EntgeltO).
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