Dienstag, 5.12.2023
Keine Verletzung der Schweizer Souveränität: Teilnahme an Videoverhandlung möglich

Auch ein in der Schweiz befindlicher Bevollmächtigter kann an der Verhandlung eines deutschen Gerichts per Videoschalte teilnehmen. Das LAG Hamburg hält dies jedenfalls dann für zulässig, wenn keine Beweisaufnahme stattfindet. Die territoriale Souveränität der Schweiz werde nicht beeinträchtigt.

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