Dienstag, 21.6.2022
Arbeitsausschuss diskutiert über Papier- oder Textform bei Arbeitsverträgen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Arbeitsbedingungen hat in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag für Diskussionen gesorgt. Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf übten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter. Unterschiedliche Bewertungen gab es unter anderem in der Frage, inwiefern die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich (also in Papierform) oder lediglich in Textform (auch digital) festgeschrieben werden müssen.

Mehr lesen
Mittwoch, 13.4.2022
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

Eine eingescannte Unterschrift reicht für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages nicht aus, auch dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Denn Schriftform im Sinn des § 126 BGB erfordere eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Auch führe eine spätere eigenhändige Unterzeichnung nicht zur Wirksamkeit der Befristung.

Mehr lesen